Das Bild zeigt das Logo des GLORIA Coworking Lenzburg.

Impressum

Unser Coworking wird von einer AG betrieben. Alle Aktionäre stammen aus dem Raum Lenzburg und haben mit ihrem Invest den Start des Coworing-Spaces ermöglicht. Der Betrieb des Coworking selbst ist auf Non-Profit ausgerichtet.

Transparenz ist uns wichtig

Neben unseren Bemerkungen zum Datenschutz haben wir hier im Impressum alle Angaben gesammelt, die aus rechtlicher Sicht wichtig sind und die dir volle Transparenz über uns und unsere Aktivitäten geben.

Das Bild zeigt eine Gruppe von Coworker und Coworkerinnen im GLORIA Lenzburg.

Kontakt-Adresse

Gloria Coworking AG
Sägestrasse 46
5600 Lenzburg
Schweiz

E-Mail:
host@gloria-lenzburg.ch



Vertretungsberechtigte Person(en)

Rafael Enzler, VR-Präsident
Roman Schurter, VR-Mitglied

Handelsregister-Eintrag

Eingetragener Firmenname:
Gloria Coworking AG

Unternehmens-Nr (UID):
CHE-238.799.890

Mehrwertsteuer-Nummer
CHE-238.799.890 MWST


Haftungsausschluss

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.

Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne besondere Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.



Haftungsausschluss für Links

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Urheberrechte

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf dieser Website, gehören ausschliesslich der Firma Gloria Coworking AG oder den speziell genannten Rechteinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsträgers im Voraus einzuholen.


Quelle: SwissAnwalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Allgemeine Bestimmungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der Gloria Coworking AG, welche gegenüber ihren Vertragspartnern im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen erbracht werden.

Angebot

Dienstleistungen und Tarife

Gegenstand der Dienstleistungen der Gloria Coworking AG ist die Bereitstellung von flexiblen Arbeitsplatzlösungen und Meetingräumen.

Die von der Gloria Coworking AG angebotenen Dienstleistungen und entsprechenden Tarife sind auf der Website www.gloria-lenzburg.ch und im Mitgliederverwaltungssystem aufgeführt.

Vertrag

Vertragsrechte

Dieser Vertrag instituiert für den Kunden bezüglich der Räumlichkeiten keine Miet-, Grundstücks- oder Pachtrechte. Die Gloria Coworking AG gewährt dem Kunden das Recht, die Räumlichkeiten gemeinsam mit anderen Kunden zu nutzen. Die Nutzung der Räumlichkeiten entspricht rechtlich einem Vertrag über die Unterbringung in einem Hotel.

Vertragsabschluss

Bei Onlinebuchungen des Kunden handelt es sich um einen verbindlichen Vertragsschluss des Kunden über den gewählten Tarif. Mit der Buchung sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäss sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Gloria Coworking AG kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung durch die Gloria Coworking AG zustande. Diese kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. 

Kündigungsfristen

Für die Kündigung bestehender Verträge gelten die folgenden Fristen:

Flex-Desk-Abos im Monatsabo: 7 Tage vor Beendigung der Vertragsdauer

Flex-Desk-Abos/Fix-Desk-Abos im Jahresabo: 30 Tage vor Beendigung der Vertragsdauer

Annullationen und Umbuchungen

Annullationen oder Umbuchungen von Meetingräumen sind nur gültig, wenn diese schriftlich an die Gloria Coworking AG zugestellt oder im Mitgliederverwaltungssystem durch den Kunden vorgenommen werden.

Es entstehen folgende Kosten:

Meetingraum “Gertrud Villiger”: 

Änderungen/Annullationen unter 24 Stunden vor Benutzung: 100%

Änderungen/Annullationen bis 24 Stunden vor Benutzung: 0%

Meetingraum “Ruedi Häusermann”:

Änderungen/Annullationen unter 48 Stunden vor Benutzung: 100%

Änderungen/Annullationen bis 48 Stunden vor Benutzung: 0%

Meetingraum “Peter Mieg”: 

Änderungen/Annullationen unter 72 Stunden vor Benutzung: 100%

Änderungen/Annullationen bis 72 Stunden vor Benutzung: 0%

Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei Gloria Coworking AG. 

Nutzung

Gebrauchszweck

Die Räumlichkeiten dürfen durch den Kunden ausschliesslich als Büroräume.

Ein Verstoss gegen diese Bestimmung berechtigt Gloria Coworking AG zur ausserordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.

Sorgfalt & Rücksicht

Der Kunde ist verpflichtet, alle Bestandteile der Räumlichkeiten des Dienstleisters, insbesondere die Einrichtungsgegenstände und Geräte, sorgfältig zu behandeln. Der Kunde haftet für Schäden, die durch vertragswidrige Benützung entstehen.

Bei der Benützung der Räumlichkeiten hat der Kunde auf die anderen Kunden Rücksicht zu nehmen.

Öffnungszeiten & Betriebsferien 

Unser Coworking-Space ist zu folgenden Zeiten geöffnet und von einem Host betreut: Montag bis Freitag, jeweils von 9.00-17.00 Uhr.

Eine Nutzung ausserhalb der betreuten Öffnungszeiten ist für Abo-Mitglieder möglich. Die Gebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung in vollem Umfang fällig. 

Kunden mit Badge ist der Zugang zu den Räumlichkeiten jederzeit (24/7) möglich. 

Während Betriebsferien und betrieblich bedingten Schliessungen, ist der Zugang zum Gloria Coworking für Mitglieder gewährleistet und kann für Kunden ohne Mitgliedschaft nach Absprache ebenfalls gewährleistet werden. Während diesen Zeiten fallen diverse Dienstleistungen weg. Die Gloria Coworking AG informiert betroffene Kunden im Vorfeld. 

Mobiliar

Das Mobiliar wird durch die Gloria Coworking AG gestellt. Das Grundangebot beinhaltet einen (je nach Tarif exklusiv zu benutzenden) Bürotischanteil und Stuhl. Weiteres Mobiliar wird im Tarif oder im Vertrag aufgeführt.

Eigenes Mobiliar (dazu gehören Tischdrucker, Pflanzen, Beistelltische und ähnliches) darf nur in Absprache mit der Gloria Coworking AG aufgestellt werden.

Internet & WLAN

Die Gloria Coworking AG stellt einen Internetanschluss (WLAN) zu einem lokalen Internetprovider zur Verfügung. 

Netzwerkprobleme sind bei einem Gloria Coworking Mitarbeitenden umgehend zu melden. 

Die Gloria Coworking AG betreibt am Standort eine Firewall, mit der von aussen/vom Internet initiierte Verbindungen unterbunden werden. Die Firewall funktioniert auf Port/Protokollebene und beinhaltet keine Inhaltsfilter. In jedem Fall muss der Kunde den Internetzugriff wie ein öffentliches Netzwerk behandeln. Die Gloria Coworking AG kann keinerlei Haftung übernehmen für unbefugte IT-Zugriffe auf die Infrastruktur des Kunden.

WLAN ist in den gesamten Räumlichkeiten verfügbar. Der Betrieb von WLAN Access Points oder sonstiger Infrastruktur des Kunden, die das Gloria Coworking WLAN stören könnte, ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können mit schriftlicher Erlaubnis der Gloria Coworking AG gewährt werden. Der Kunde hat dazu genaue Angaben zu liefern zur vorgesehenen Positionierung und Signalstärke der Sender. Sollten Störungen auftreten, kann die Gloria Coworking AG die Ausnahmebewilligung jederzeit fristlos zurückziehen.

Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die Schweizer Gesetze auch im Datenverkehr über die Gloria Coworking AG einzuhalten und Gesetzesverstösse an die Gloria Coworking AG zu melden. Der Kunde allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.

Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden der Gloria Coworking AG führt, hat der Kunde der Gloria Coworking AG, diesen Schaden zu ersetzen.

Zusatzdienstleistungen

Domizilservice

Der Kunde kann die Adresse der Gloria Coworking AG als Geschäftsadresse nutzen (“Domizilservice”), wobei hierfür zusätzliche Gebühren anfallen. Jede andere Nutzung ist ohne vorgängige Zustimmung der Gloria Coworking AG untersagt. Der Domizilservices berechtigt den Kunden, der im Vertrag angegebene Adresse der Gloria Coworking AG als eingetragenen Sitz des Unternehmens im Handelsregister eintragen zu lassen.

Erbrachte Dienstleistungen der Gloria Coworking AG im Rahmen des Domizilservices: 

  1. a) Der Dienstleister ermächtigt den Kunden, die Adresse der Gloria Coworking AG in Lenzburg als Postanschrift zu verwenden.
  2. b) Der Dienstleister empfängt Briefe und andere Postsendung, die der Kunde (im Folgenden zusammenfassend als „Postsendung“ bezeichnet) erhalten hat. Eingeschriebene Briefe für den Kunden werden von der Gloria Coworking AG nicht entgegengenommen.
  3. c) Der Dienstleister bietet im Gloria Coworking einen Kundenbriefkasten. Postsendungen werden durch den Dienstleister regelmässig in den Kundenbriefkasten gelegt. 
  4. d) Der Dienstleister prüft oder kontrolliert nicht den Inhalt und die Qualität von Postsendungen. Wenn sie per Nachnahme versandt werden, ist der Dienstleister berechtigt, die Annahme zu verweigern, ist jedoch verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Wenn der Dienstleister die Nachnahmegebühr bezahlt, wird diese der nächsten Rechnung belastet.

Der Kunde befreit die Gloria Coworking AG von jeglicher Haftung resultierend aus oder in Verbindung mit für den Kunden angenommene Postsendungen oder Pakete.

Der Domizilservice ist eine Zusatzdienstleistung zu einem bestehenden Dienstleistungsangebot. Entsprechend beginnt der Domizilservice mit dem Beginn des Dienstleistungsangebotes und endet automatisch mit der Beendigung des Dienstleistungsangebotes.

Entschädigung

Preise & Tarife

Alle Gebühren gemäss Tarifliste beziehen sich auf die angegebenen Angebote und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten. Sämtliche Preise und Leistungen sind www.gloria-lenzburg.ch einsehbar.

Preise und Tarife können durch die Gloria Coworking AG jederzeit geändert werden und treten direkt in Kraft.

Zahlungsmodalitäten

Die Gebühr bemisst sich monatlich und wird mit Vertragsantritt fällig. 

Alle Gebühren sind grundsätzlich bei Antritt über das Mitgliederverwaltungssystem der Gloria Coworking AG per Kreditkarte oder mit anderen Systemen via Direktbelastung oder per Banküberweisung zu bezahlen.

Verzug

Die Gloria Coworking AG ist berechtigt, dem Kunden bei Zahlungseingängen nach dem Fälligkeitsdatum, einen Verzugszins von 5% p.a. (ab Fälligkeitsdatum) sowie Mahngebühren von mind. CHF20 und weitere damit zusammenhängende Spesen in Rechnung zu stellen.

Übergabe & Reinigung 

Die Gloria Coworking AG übergibt dem Kunden die Räumlichkeiten inkl. dazugehörige Gegenstände in gebrauchsfähigem und gereinigtem Zustand.

Die Open Spaces und Gemeinschaftsbereiche werden einmal pro Woche gereinigt. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugeteilten Bereiche so aufgeräumt zu halten, dass die Reinigung nicht behindert wird.

Badges

Die dem Kunden zugewiesenen Badges bleiben im Eigentum des Dienstleisters. Der Kunde darf die Badges ohne vorherige Zustimmung der Gloria Coworking AG nicht vervielfältigen lassen oder an andere Personen verleihen. Ein Verlust ist die Gloria Coworking AG unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für Ersatzbadges zu übernehmen. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass das Gloria Coworking jederzeit sicher bleibt. Wurde dem Kunden die Nutzung der Räumlichkeiten ausserhalb der regulären Geschäftszeiten gestattet, müssen alle Türen beim Verlassen der Räumlichkeiten verschlossen werden. Andernfalls kann die Sicherheit der anderen Kunden und der Räumlichkeiten nicht gewährleistet werden.

Unterhaltspflicht & Zugang

Die Gloria Coworking AG ist verpflichtet, die Räumlichkeiten in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Vom Kunden erkannte Mängel sind der Gloria Coworking AG sofort zu melden. Bei plötzlich auftretenden Mängeln, welche einen unaufschiebbaren Notfall darstellen, ist der Kunde angehalten, sofort einen Gloria Coworking Mitarbeitenden zu informieren bzw. bei deren Abwesenheit, die unbedingt notwendigen Vorkehrungen zur Abwendung von Folgeschäden, soweit möglich und zumutbar, selber zu treffen oder treffen zu lassen. Im Unterlassungsfall haftet der Kunde für Folgeschäden.

Die Gloria Coworking AG ist berechtigt, in den Räumlichkeiten und an den dazugehörenden Einrichtungen und Installationen sowie in und an den allgemeinen Gebäudeteilen unter Einhaltung einer dem Umfang angemessenen Anzeigefrist erforderliche Reparaturen, Anpassungen und Renovationen ungehindert auszuführen. Die für die Sacherhaltung notwendigen, unaufschiebbaren Arbeiten hat der Kunde jederzeit zu dulden. Verweigert er den Handwerkern den Zugang zu den Räumlichkeiten, kann er für allfällige Mehrkosten und Folgeschäden haftbar gemacht werden.

Die Gloria Coworking AG ist berechtigt, die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten, und zwar jederzeit nach einer Vorankündigung von mindestens zwei Werktagen. Im Falle eines Notfalls oder wenn der Auftraggeber seine Absicht erklärt hat, den Vertrag zu kündigen, wird sich die Gloria Coworking AG bemühen, den Kunden im Voraus mündlich oder elektronisch darüber zu informieren, wann der Zugang benötigt wird, um Tests, Reparaturen oder andere Arbeiten durchzuführen, mit Ausnahme von Routineinspektionen, Reinigung und Wartung. Die Gloria Coworking AG wird sich bemühen, geeignete Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit der Geschäftsaktivitäten des Kunden zu schützen.

Nutzung der Flächen durch Dritte

Der zwischen der Gloria Coworking AG und dem Kunden abgeschlossene Vertrag ist persönlich und auf die Person des Kunden zugeschnitten.

Jede längerfristige entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung der Flächen durch Dritte oder Übertragung des Vertragsverhältnisses bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Gloria Coworking AG. Diesfalls stehen der Gloria Coworking AG für die Prüfung des Dritten und die damit zusammenhängenden Abklärungen 30 Tage zur Verfügung.

Haftung der Gloria Coworking AG

Die Gloria Coworking AG übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen des Betreibers. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung. Jeder Kunde ist selbst für eigene Gegenstände verantwortlich. Ihm obliegt es, sein Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. 

Die Gloria Coworking AG versichert sich für Haftpflichtschäden gegenüber Drittpersonen nur so weit, wie sie zur Haftung herangezogen werden kann.

Die Gloria Coworking AG haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch die Gloria Coworking AG bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater/in, Aufsichtsperson o.ä.) haftet die Gloria Coworking AG im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge.

Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet der Betreiber nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt.

Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber der Gloria Coworking AG geltend zu machen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und vom Betreiber geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstahls eines Gegenstandes, der dem Kunden von der Gloria Coworking AG geliehen oder überlassen wurde. Der Kunde haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache der Gloria Coworking AG entstehen.

Datenschutz 

Die im Zusammenhang mit der zur Nutzung der Räumlichkeiten der Gloria Coworking AG erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden werden gemäss der Datenschutzerklärung der Gloria Coworking AG, die unter www.gloria-lenzburg.ch/datenschutz/ abrufbar ist, verarbeitet.

Veröffentlichung der Firmennamen

Die Gloria Coworking AG kann die Firmennamen der Kunden auf unterschiedlichen Kanälen (z.B. Website, Social Media, Pressemeldung, etc.) veröffentlichen. 

Mitgliederverwaltungssystem

Die Gloria Coworking AG verwendet als Mitgliederverwaltungssystem und Community Plattform die Coworking Software “Cobot”. Der Kunde stimmt durch das Akzeptieren dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichzeitig auch der Privacy Policy von Cobot zu. Diese sind hier verfügbar: https://www.cobot.me/en/privacy-policy 

Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen der Verträge berühren nicht die Rechtswirksamkeit der Verträge als Ganzes. Anstelle der unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien bona fide entspricht oder möglichst nahekommt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit in den Verträgen nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lenzburg. 

Version: 20.07.2022

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